Das Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass jede Staatsanwaltschaft aus einer Behördenleiterin bzw. einem Behördenleiter und weisungsgebundenen Staats- und Amtsanwältinnen bzw. Staats- und Amtsanwälten sowie Serviceeinheiten besteht. Zur näheren Ausgestaltung haben die einzelnen Landesjustizministerien über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften Anordnungen erlassen, die die Behördenstruktur und den Aufgabenbereich der dort tätigen Beamten regeln. Dort ist die Organisation der Staatsanwaltschaften jedoch nur in groben Umrissen vorgegeben. Einzelheiten zur Behördenstruktur der Staatsanwaltschaft Dortmund und zu deren innerbehördlicher Aufgabenverteilung ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der jährlich aufgestellt wird.