Die Staatsanwaltschaft Dortmund ist in zwölf Rechtsabteilungen gegliedert, die jeweils von einer Oberstaatsanwältin oder einem Oberstaatsanwalt geleitet werden. Jeder Rechtsabteilung sind unterschiedlich viele Einzelabteilungen zugeordnet. Die innerbehördliche Aufgabenverteilung wird in einem jährlich aufgestellten Geschäftsverteilungsplan geregelt. Darin sind die Aufgabengebiete der Rechtsabteilungen und die Zuständigkeiten der zugeordneten Einzelabteilungen festgelegt.