Die anfallenden Strafverfolgungsaufgaben nehmen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte wahr. Diese Funktionsträger werden von anderen Mitarbeitern, wie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Servicekräften, Schreibkräften, Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern, unterstützt.

Die Aufteilung der anfallenden Arbeit auf die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte wird in einem Geschäftsverteilungsplan geregelt.

Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund gibt es zurzeit zwölf Rechtsabteilungen, die von Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten geleitet werden. Eine dieser Rechtsabteilungen ist bei der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Dortmund in Hamm angesiedelt.

Die Behörde führt der Leitende Oberstaatsanwalt, der hinsichtlich seiner Verwaltungsaufgaben von einer aus mehreren Mitarbeitern gebildeten Verwaltungsabteilung unterstützt wird. Er trägt die Verantwortung für alle fachlichen und dienstrechtlichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft.

Bei den verschiedenen Rechtsabteilungen wird zwischen allgemeinen und auf bestimmte Kriminalitätsfelder ausgerichteten Sonderabteilungen unterschieden. Sonderabteilungen sind insbesondere für politische Strafsachen und Staatsschutzsachen, für Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende, Wirtschaftsstrafsachen, Betäubungsmittelsachen, Verfahren zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Kapitaldelikte, Sexualdelikte und Rechtshilfesachen gebildet worden.