Unabhängig von den Öffnungszeiten gelten folgende Sprechzeiten für Besucherinnen und Besucher:

 Hauptgebäude in Dortmund:Zweigstelle in Hamm:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
dienstags zusätzlich von: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr 14:00 Uhr - 15:00 Uhr


Besucherinnen und Besucher werden gebeten, Strafanzeigen, Anträge oder sonstige Anliegen auf schriftlichem Wege (postalisch / per Telefax) einzureichen.
Sollte dies nicht möglich sein oder Sie aus einem anderen wichtigen Grund ein persönliches Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte zuvor (telefonisch/schriftlich) einen Termin hierfür. Wenden Sie sich hierzu bitte an die jeweilige Serviceeinheit. Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner finden Sie im Telefonverzeichnis.

In Ausnahmefällen können auch Termine außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten mit der jeweiligen Abteilung vereinbart werden. Die o.g. Sprechzeiten gelten nicht für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlichen Körperschaft.

Zu den Sicherheitsmaßnahmen in den Dienstgebäuden gehört auch eine Gepäck- und Personenkontrolle am Eingang. Bringen Sie deshalb bitte Ihren Personalausweis und - soweit vorhanden - alle weiteren Unterlagen (Anschreiben, Ladung usw.) mit. Mit Wartezeiten beim Zutritt ist deshalb zu rechnen. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis.