Unabhängig von den Öffnungszeiten gelten folgende Sprechzeiten für Besucherinnen und Besucher:
Hauptgebäude in Dortmund: | Zweigstelle in Hamm: | |
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Montag bis Freitag: | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | 08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
dienstags zusätzlich von: | 13:00 Uhr - 15:00 Uhr | 14:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, Strafanzeigen, Anträge oder sonstige Anliegen auf schriftlichem Wege (postalisch / per Telefax) einzureichen.
Sollte dies nicht möglich sein oder Sie aus einem anderen wichtigen Grund ein persönliches Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte zuvor (telefonisch/schriftlich) einen Termin hierfür. Wenden Sie sich hierzu bitte an die jeweilige Serviceeinheit. Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner finden Sie im Telefonverzeichnis.
In Ausnahmefällen können auch Termine außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten mit der jeweiligen Abteilung vereinbart werden. Die o.g. Sprechzeiten gelten nicht für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlichen Körperschaft.
Zu den Sicherheitsmaßnahmen in den Dienstgebäuden gehört auch eine Gepäck- und Personenkontrolle am Eingang. Bringen Sie deshalb bitte Ihren Personalausweis und - soweit vorhanden - alle weiteren Unterlagen (Anschreiben, Ladung usw.) mit. Mit Wartezeiten beim Zutritt ist deshalb zu rechnen. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis.